Biologisches Gutachten

 Biologisches Gutachten
Gutachten zur Umweltverträglichkeit von
                               FIRE-EX 2000





Entsprechend dem Untersuchungsbefund, wurde im Oktober 1995 die Bestimmung der Wassergefährdungsklasse von
FIRE-EX 2000 vorgenommen. Die Bestimmung der Wassergefährdungsklasse bzw. der einzelnen Wassergefährdungszahlen erfolgte nach der „LTwS-Nr. 10, Bewertung wassergefährdender Stoffe“ (Herausgeber: Bundesumweltamt).

Mit der Feststoffkartusche FIRE-EX 2000 wurden folgende Biotests durchgeführt :

1) Fischgiftigkeit (DIN 38 412 L31)

2) Daphniengiftigkeit (DIN 38 412 L30)

3) Alge, Wachstumshemmtest (DIN 38 412 L9)

4) Pseudonomas, Zellmehrungshemmtest (DIN 38 412 L8)

5) Biologisches Abbauverhalten (analog DIN 38 412 Teil 21)

Das Gesamtergebnis der vorstehend genannten Umweltverträglichkeitstests ergibt sich wie folgt :

Mit einer arithmetisch ermittelten WGZ von 4,8 fällt die Probe an sich in die Wassergefährdungsklasse 2. Da jedoch eine sehr gute biologische Abbaubarkeit gegeben ist und außerdem keine Beeinträchtigung der Pflanzenverträglichkeit auftritt und keine Auffälligkeit im Regenwurm-Präferenztest auftraten, erfolgt durch Bonusvergabe eine Einstufung in die Wassergefährdungsklasse 1.

Somit gilt das Netzmittel bei vorgesehener Zugabe von 200mg/l nach der „LTwS-Nr.10- Bewertung wassergefährdender Stoffe“ als lediglich „schwach wassergefährdend“

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